Rechtsprechung
BGH, 28.04.1972 - VIII ZR 116/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Beendigung eines Pachtverhältnisses - Voraussetzungen für die Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Pachtvertrages - Vorliegen einer Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses der Vertragsparteien
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Teilkündigung eines Vertrages, wichtiger Grund bei Verstoß gegen einen zweiten Vertrag, Unzulässigkeit der Kündigung des einen Vertrages von zwei miteinander verzahnten Verträgen, verzahnte Verträge, verbundene Verträge
Papierfundstellen
- MDR 1972, 861
- DB 1972, 1577
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 30.06.1937 - I 24/37
Ist in dem Streit wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters der Einwand mangelnder …
Auszug aus BGH, 28.04.1972 - VIII ZR 116/70
Zur Frage, ob es zulässig ist, aus wichtigem Grunde einen Vertrag wegen Verstößen gegen einen anderen, zwischen denselben Parteien bestehenden Vertrag zu kündigen, den angeblich verletzten Vertrag aber aufrechtzuerhalten (Ergänzung zu RGZ 155, 321).Nach Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 155, 321) ist es nicht möglich, ein Pachtverhältnis nur hinsichtlich eines Teiles der Pachtgegenstände aufzulösen, es im übrigen aber fortzusetzen, weil der Verpächter insoweit nicht kündigt.
- BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91
Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages
Eine Teilkündigung aus wichtigem Grunde wird vielfach schon daran scheitern, daß für den Kündigenden die Fortsetzung des Vertrages nicht unzumutbar ist, wenn er sich vom Vertrage nur teilweise lösen will (vgl. RGZ 150, 321, 322; BGH, Urt. V. 28. April 1972 - VIII ZR 116/70, LM BGB § 242-Bc - Nr. 21).Jedenfalls ist eine Teilkündigung, sofern sie nicht im Vertrage vorbehalten wurde, nach Treu und Glauben grundsätzlich unwirksam (BGH, Urt. v. 28. April 1972 - VIII ZR 116/70 aaO; BAG BB 1983, 1791).
- OLG Dresden, 12.12.2002 - U XV 1763/02
Zulässigkeit der Teilkündigung eines Landpachtvertrages
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/92
Keine Teilkündigung eines Vertzages - Verjährung des Ersatzanspruches wegen …
Eine Teilkündigung aus wichtigem Grunde wird vielfach schon daran scheitern, daß für den Kündigenden die Fortsetzung des Vertrages nicht unzumutbar ist, wenn er sich vom Vertrage nur teilweise lösen will (vgl. RGZ 150, 321, 322; BGH, Urt. v. 28. April 1972 - VIII ZR 116/70, LM BGB § 242 -Bc- Nr. 21).Jedenfalls ist eine Teilkündigung, sofern sie nicht im Vertrage vorbehalten wurde, nach Treu und Glauben grundsätzlich unwirksam (BGH, Urt. v. 28. April 1972 - VIII ZR 116/70 aaO.; BAG BB 1983, 1791).