Rechtsprechung
   BGH, 28.04.1972 - VIII ZR 116/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,3150
BGH, 28.04.1972 - VIII ZR 116/70 (https://dejure.org/1972,3150)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1972 - VIII ZR 116/70 (https://dejure.org/1972,3150)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1972 - VIII ZR 116/70 (https://dejure.org/1972,3150)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,3150) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Beendigung eines Pachtverhältnisses - Voraussetzungen für die Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Pachtvertrages - Vorliegen einer Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses der Vertragsparteien

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Teilkündigung eines Vertrages, wichtiger Grund bei Verstoß gegen einen zweiten Vertrag, Unzulässigkeit der Kündigung des einen Vertrages von zwei miteinander verzahnten Verträgen, verzahnte Verträge, verbundene Verträge

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 861
  • DB 1972, 1577
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 30.06.1937 - I 24/37

    Ist in dem Streit wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters der Einwand mangelnder

    Auszug aus BGH, 28.04.1972 - VIII ZR 116/70
    Zur Frage, ob es zulässig ist, aus wichtigem Grunde einen Vertrag wegen Verstößen gegen einen anderen, zwischen denselben Parteien bestehenden Vertrag zu kündigen, den angeblich verletzten Vertrag aber aufrechtzuerhalten (Ergänzung zu RGZ 155, 321).

    Nach Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 155, 321) ist es nicht möglich, ein Pachtverhältnis nur hinsichtlich eines Teiles der Pachtgegenstände aufzulösen, es im übrigen aber fortzusetzen, weil der Verpächter insoweit nicht kündigt.

  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91

    Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages

    Eine Teilkündigung aus wichtigem Grunde wird vielfach schon daran scheitern, daß für den Kündigenden die Fortsetzung des Vertrages nicht unzumutbar ist, wenn er sich vom Vertrage nur teilweise lösen will (vgl. RGZ 150, 321, 322; BGH, Urt. V. 28. April 1972 - VIII ZR 116/70, LM BGB § 242-Bc - Nr. 21).

    Jedenfalls ist eine Teilkündigung, sofern sie nicht im Vertrage vorbehalten wurde, nach Treu und Glauben grundsätzlich unwirksam (BGH, Urt. v. 28. April 1972 - VIII ZR 116/70 aaO; BAG BB 1983, 1791).

  • OLG Dresden, 12.12.2002 - U XV 1763/02

    Zulässigkeit der Teilkündigung eines Landpachtvertrages

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/92

    Keine Teilkündigung eines Vertzages - Verjährung des Ersatzanspruches wegen

    Eine Teilkündigung aus wichtigem Grunde wird vielfach schon daran scheitern, daß für den Kündigenden die Fortsetzung des Vertrages nicht unzumutbar ist, wenn er sich vom Vertrage nur teilweise lösen will (vgl. RGZ 150, 321, 322; BGH, Urt. v. 28. April 1972 - VIII ZR 116/70, LM BGB § 242 -Bc- Nr. 21).

    Jedenfalls ist eine Teilkündigung, sofern sie nicht im Vertrage vorbehalten wurde, nach Treu und Glauben grundsätzlich unwirksam (BGH, Urt. v. 28. April 1972 - VIII ZR 116/70 aaO.; BAG BB 1983, 1791).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht